Datenschutz-Grundver­ordnung

Jede Kanzlei muss handeln

Aufgrund häufiger Nachfragen:

Die Rechte für das DAV-Merkblatt und die DAV-Muster liegen beim Deutschen Anwalt­verein. Mitglieder eines dem DAV angeschlossenen Anwalt­vereins können das DAV-Merkblatt und die DAV-Muster nutzen, um in ihrer Kanzlei die Anforde­rungen der Datenschutz-Grundver­ordnung zu erfüllen. Sie sind nicht für die Nutzung durch Dritte, insbesondere für die Bearbeitung von Mandaten, bestimmt.

Die Informa­tionen stehen jeweils als PDF-Datei (auf der rechten Seite) und als reiner Text (unten verlinkt) zur Verfügung, damit die Inhalte per Copy & Paste in andere Dokumente übertragen werden können. Das Muster­ver­ar­bei­tungs­ver­zeichnis ist zur Bearbeitung am PC gedacht und geeignet. Wenn die Excel-Datei ausgedruckt werden soll, sind Formatie­rungen und Drucker­ein­stel­lungen anzupassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine anderen Dateiformate zur Verfügung stellen können.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundver­ordnung (DSGVO). Sie gilt auch für Anwalts­kanzleien. Für sie hat der DAV Merkblatt, Muster und Checkliste bereit­ge­stellt.

Anwalts­kanzleien sollten das neue europäische Datenschutzrecht ernst nehmen, weil die Datenschutz­be­hörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozess­gegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Die Datenschutz­be­hörden halten sich zudem für verpflichtet, empfindliche Bußgelder zu verhängen, wenn Datenschutz­verstöße festge­stellt werden.

 

In fünf Schritten zur Datenschutz-Grundver­ordnung

Alles Wichtige zum neuen Recht fasst das DAV-Merkblatt zusammen.

Fünf Schritte helfen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundver­ordnung. Dazu gibt es die folgenden Muster: