Anwaltskanzleien sollten das neue europäische Datenschutzrecht ernst nehmen, weil die Datenschutzbehörden auf Beschwerden von Mandanten, Mitarbeitern, Prozessgegnern und anderen Dritten mit förmlichen Verfahren reagieren müssen. Die Datenschutzbehörden halten sich zudem für verpflichtet, empfindliche Bußgelder zu verhängen, wenn Datenschutzverstöße festgestellt werden.
In fünf Schritten zur Datenschutz-Grundverordnung
Alles Wichtige zum neuen Recht fasst das DAV-Merkblatt zusammen.
Fünf Schritte helfen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Dazu gibt es die folgenden Muster:
- Hinweise zur Datenverarbeitung (zur Übergabe bei Mandatsbeginn).
- Datenschutzerklärung (für die Kanzlei-Website).
- Technische und organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit (zur Dokumentation und zur Vorlage bei Überprüfungen)
- DAV-Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (xls) nach Art. 30 DSGVO (zur Dokumentation und zur Vorlage bei Überprüfungen).