Fachlicher Hinweis des IDW zu KfW-Hilfskrediten

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung als Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen u.a. Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt. Diese werden über die Geschäftsbanken an die Unternehmen ausgereicht. Es sind Unternehmensvertreter auf Bitten der Hausbank an Wirtschaftsprüfer herangetreten und haben um eine Stellungnahme gebeten, ob die Anforderungen für die Vergabe der Hilfskredite erfüllt sind. Das IDW hat sich in einem Fachlichen Hinweis mit diesem Thema befasst.

Der Fachliche Hinweis behandelt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Corona-Hilfskredite und bietet mögliche Auftragsarten für den Wirtschaftsprüfer an. Im Anhang finden sich Musterformulierungen bzw. Formulierungshilfen.

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