Kassensicherungsverordnung

Pharmatechnik bietet digitalen Kassenbon per App

Berlin - 11.12.2019, 09:00 Uhr

Pharmatechnik ist eigenen Angaben zufolge bestens vorbereitet auf die neuen Vorgaben für elektronische Kassensysteme. Mithilfe der App „Meine Apotheke“ gibt es auch einen digitalen Kassenbon. (b / Foto: Pharmatechnik) 

Pharmatechnik ist eigenen Angaben zufolge bestens vorbereitet auf die neuen Vorgaben für elektronische Kassensysteme. Mithilfe der App „Meine Apotheke“ gibt es auch einen digitalen Kassenbon. (b / Foto: Pharmatechnik)
 


Zum Jahreswechsel treten weitere Regelungen in Kraft, die Manipulationen an elektronischen Kassen zulasten des Fiskus verhindern sollen. Nicht nur auf die Apotheken kommt damit Neues zu – vor allem die Anbieter der Kassensysteme waren zuletzt gefragt. Sie mussten die nötigen Vorbereitungen treffen, damit die Kassen den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Pharmatechnik will seinen Kunden sogar noch etwas mehr bieten: den digitalen Kassenbon.

Ab dem kommenden Jahr gilt die Belegausgabepflicht – so sieht es eine neue Regelung in der Abgabenordnung vor; genaueres regelt die Kassensicherungsverordnung. Die neue „Bon-Pflicht“ dient – so erklärt es das Bundesfinanzministerium – der verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug. Denn auf den Beleg müssen künftig zusätzliche Daten aufgedruckt werden. Anhand des Belegs sei im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder einer steuerlichen Außenprüfung unter anderem leichter nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten, aufgezeichnet und aufbewahrt wurde – oder etwas manipuliert wurde.

Für die Apotheke heißt das konkret: Ab dem kommenden Jahr muss sie jedem Kunden aktiv einen Bon anbieten – der Papierbeleg muss ausgedruckt werden. Aber es geht auch digital, wenn der Kunde zuvor eingewilligt hat. Der Kunde muss den Beleg allerdings nicht annehmen und schon gar nicht aufbewahren.

Das Apothekensoftwarehaus Pharmatechnik teilt nun mit, bestens für das neue Jahr gerüstet zu sein. Zum einen, was die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angeht. Denn die verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen ab 1. Januar 2020 laut Gesetz auch die Einzelaufzeichnung gewährleisten – und sind zusammen mit diesen digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte TSE geschützt sein. Hier hat das Bundesfinanzministerium zwar kürzlich dafür gesorgt, dass Fehlen der TSE noch bis Ende September 2020 nicht beanstandet wird. Pharmatechnik verspricht aber schon jetzt, dass sein System Kassensicherungsverordnung-konform sei. Für das TSE-Paket können sich Kunden bereits registrieren. Die TSE beinhalte das Sicherheitsmodul zur unveränderbaren Protokollierung der Kassenvorgänge; zudem erhielten die Kunden ein Speichermedium zur Speicherung der Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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