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Zuschläge und Bußgelder: Jetzt Grundsteuer-Erklärung abgeben - sonst drohen drastische Strafen
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FOCUS online/Wochit Diese Informationen brauchen Sie für die Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung

Viele Immobilienbesitzer tun schwer sich mit der Abgabe der neuen Grundsteuer-Erklärung. Doch Sie sollten unbedingt die Frist bis zum 31. Januar 2023 einhalten. Sonst kann es teuer werden.

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Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen - seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Mitte Juli kam es bei „Elster“ zu technischen Schwierigkeiten. Die Steuer-Plattform war vorübergehend nicht erreichbar. Mehrere Verbände und einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist.

Teils drastische Folgen für Verweigerer

Immobilieneigentümer sollten die Grundsteuer-Erklärung unbedingt abgeben. Der späteste Termin dafür ist der 31. Januar.

Gehen die Daten bis dahin nicht bei den Behörden ein, schickt das zuständige Finanzamt eine Mahnung mit einer neuen Frist. Dabei handelt es sich um eine Art Erinnerungsschreiben. Die Briefe werden wohl in der ersten Novemberhälfte verschickt.

Säumniszuschlag und Bußgeld möglich

Finanzämter können das Ausbleiben von Grundsteuer-Erklärungen auf verschiedene Arten sanktionieren. Darauf weist „ Capital “ hin.

  • Ein Säumniszuschlag droht Steuerpflichtigen, die (vorsätzlich) falsche Angaben machen beziehungsweise ihre Steuererklärung gar nicht abgeben.
  • Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Bei drei Monaten Verspätung wären das also mindestens 75 Euro.

Aufpassen: Dieser Zuschlag ist eine Zusatz-Gebühr. Ihre Grundsteuer-Erklärung müssen Steuerpflichtige trotzdem abgeben.

Unterlassen es Angeschriebene, den Verspätungszuschlag zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Solche Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen.

Allerdings dürften die Finanzämter nicht sofort zu drakonischen Strafen greifen, auch weil ihnen die Probleme vieler Bürger mit der Erklärung bekannt sind.

Am Ende schätzt das Finanzamt die Grundsteuer

Wer das gesamte Verfahren boykottiert und entweder gar keine Erklärung abgibt oder falsche Angaben macht, läuft Gefahr, dass der Fiskus seine Werte schätzt. Das geschieht nicht unbedingt zugunsten des säumigen Immobilieneigentümers. Also gilt: Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen!

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Wenn Zeitnot droht: Das Finanzamt um Fristverlängerung bitten

Tipp: Wer merkt, dass er den Termin 31. Januar nicht halten kann, muss sein zuständiges Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dabei hat der Antragsteller keinen Anspruch auf die Erlaubnis zu einer späteren Abgabe. Der Finanzamtsmitarbeiter entscheidet, ob eine Verlängerung gewährt wird. Eigentümer, die eine plausible Erklärung vorbringen können, erhöhen sicherlich ihre Chancen auf einen positiven Bescheid.

Übrigens: Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat nichts zu befürchten. Er sollte aber möglichst schnell seine Angaben korrigieren.

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Die Reform für die neue Grundsteuer ist komplex – und fordert in diesem Jahr Eigentümer und Eigentümerinnen. Sie müssen beim Finanzamt einige Daten einreichen. Dabei müssen Sie ganz genau sein und spezielle Fristen beachten. In unserem großen Leitfaden erhalten Sie alle Informationen, die Sie wissen müssen kompakt zusammengefasst.

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mbe/mit dpa
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