Förderung für energetische Sanierung und Hausbau Geld vom Staat für Haus und Heizung

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Förderung für energetische Sanierung und Hausbau - Geld vom Staat für Haus und Heizung

Geschafft. Die Heizungs­förderung und andere Fördermittel von KfW und Bafa unterstützen Eigentümer bei der Sanierung ihres Hauses. © Westend61 / Eva Blanco

Für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Hauses gibt es Fördermittel. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen – auch für die neue Heizungs­förderung.

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, kauft oder saniert, kann verschiedene Förderungen bekommen. Einen Über­blick über die Konditionen finden Sie unten in unserem Rechner: Das richtige Programm finden. Sanierungs­willige können alternativ auch einen Steuerbonus bekommen.

Update [15.05.2024]: Ab Ende Mai Anträge auf Heizungs­förderung für Mehr­familien­häuser

Antrags­berechtigung. Die KfW hat bekannt gegeben, dass Eigentümer und Eigentüme­rinnen von Mehr­familien­häusern ab Ende Mai 2024 Anträge auf die neue Heizungs­förderung stellen können. Auch Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften sind ab diesem Datum antrags­berechtigt, voraus­gesetzt es handelt sich um Maßnahmen am Gemein­schafts­eigentum.

Zuschüsse erst ab September. Auch Details zum weiteren Verfahren hat die KfW vor Kurzem veröffent­licht. So werden die Zuschüsse erst ab September 2024 ausgezahlt. Denn um die Nach­weise, dass die Maßnahme durch­geführt wurde, einzureichen, müssen sich die Antrag­stellenden zunächst im Kundenportal der KfW identifizieren. Und dies ist erst ab September 2024 möglich, wie es auf der Website der KfW heißt.

Das richtige Programm finden

Für den Bau oder Kauf eines Effizienz­hauses oder für die energetische Sanierung einer Bestands­immobilie können Haus­besitzer zins­vergüns­tigte Kredite bekommen, für die energetische Sanierung und den Einbau einer neuen Heizung auch Zuschüsse. Auch für klimafreundliche Neubauten gibt es zins­vergüns­tigte Kredite. Die Kredite vergibt die KfW über die Haus­bank, Zuschüsse vergeben je nach Maßnahme das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder die KfW.

Kredite und Zuschüsse von KfW und Bafa

Wie hoch der Förderkredit und der Zuschuss im Einzel­fall sind, hängt von der Art der Maßnahme ab. Unser Rechner gibt einen schnellen Über­blick über Höchst­beträge, Lauf­zeiten, Zins­sätze und Tilgungs­zuschüsse der Förderprogramme rund ums Bauen und Wohnen.

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Diese Maßnahmen werden gefördert

Die Fördergelder von KfW und Bafa gibt es für das Schaffen von Wohn­eigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren, für den Kauf von Genossen­schafts­anteilen für selbst genutzten Wohn­raum und für den alters­gerechten Umbau.

Effizienz­haus dient als Maßstab

Grund­sätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW-Bank den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleich­baren Neubau ist.

Der bei der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) höchste erreich­bare Stan­dard ist das KfW-Effizienz­haus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleich­baren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der nied­rigste noch förderfähige Stan­dard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienz­haus 85.

Förderung energetische Sanierung

Schwer­punkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplett­sanierung oder für einzelne Maßnahmen. Für eine Komplett­sanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen, einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle fördert das Bafa mit Zuschüssen. Für die neue Heizungs­förderung ist die KfW zuständig.

Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte tech­nische Mindest­voraus­setzungen erfüllen. Außerdem müssen die Arbeiten meist von Fachleuten ausgeführt werden. In der Regel ist es deshalb sinn­voll, vorab einen Energie-Effizienz-Experten einzuschalten, selbst wenn das wie bei der Erneuerung der Heizung nicht zwingend Voraus­setzung ist. Die Hälfte des Honorars zahlt das Bafa, höchs­tens aber 5 000 Euro.

Tipp: Welche Vorschriften Haus­eigentümer bei der Sanierung einhalten müssen, zeigt unsere Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz.

Kredite mit Tilgungs­zuschuss für Komplett­sanierung

Am höchsten ist die Förderung für eine Komplett­sanierung zum Effizienz­haus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuer­baren Energien gedeckt wird, ist ein zins­vergüns­tigter Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungs­zuschuss von bis zu 37 500 Euro möglich. Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestan­dard („Worst Performing Building“), kann der Tilgungs­zuschuss bis 52 500 Euro betragen. Der Tilgungs­zuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt die Lauf­zeit. Die Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurück­zahlen.

Tipp: Best-Practice-Beispiele finden Sie in unserem Artikel Modernisierung richtig anpacken.

Zuschüsse und Ergän­zungs­kredit für Einzel­maßnahmen

Für einzelne Sanierungs­maßnahmen, zum Beispiel eine Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen oder eine neue Heizung, gibt es Zuschüsse. Die Heizungs­förderung läuft über die KfW, die Förderung anderer Effizienzmaß­nahmen über das Bafa. Der Bafa-Zuschuss beträgt 15 Prozent der Kosten.

Ist ein individueller Sanierungs­fahr­plan (isFP) vorhanden, gibt es zusätzlich 5 Prozent. Höchs­tens förderfähig sind Ausgaben in Höhe von 30 000 Euro je Wohn­einheit. Sie erhöhen sich auf 60 000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. Insgesamt sind also bis zu 12 000 Euro Zuschuss möglich.

Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten gibt es bei der KfW für selbst­nutzende Wohn­eigentümer einen zinsverbilligten Ergänzungskredit in Höhe von bis zu 120 000 Euro. Voraus­setzung für den Ergän­zungs­kredit ist ein Zuwendungs­bescheid oder eine Zuschuss­zusage von der KfW oder vom Bafa.

Tipp: Bei der Suche nach der passenden Heizung hilft unser Ratgeber Heizung und Warmwasser. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, ist unser Test Luft-Wasser-Wärmepumpen hilf­reich.

Energetische Sanierung mit Wohn-Riester

Seit Anfang 2024 kann auch das auf Riester-Verträgen angesparte Guthaben zur energetischen Sanierung selbst genutzter Wohnungen und Häuser einge­setzt werden. Voraus­setzung ist, dass ein Fach­unternehmen die Arbeiten ausführt und bestätigt, dass die Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen für die Förderung erfüllen.

Eine Entnahme ist auch möglich, wenn die Eigentümer die Heizungs­förderung der KfW nutzen möchten. Dafür werden von den geltend gemachten Ausgaben nur die gewährten Zuschüsse abge­zogen und nicht die Summe der geförderten Kosten. Das bestätigte die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen bei der Deutschen Renten­versicherung gegen­über Finanztest.

Grund­sätzlich gilt aber wie bei der Kombination mit anderen Fördermitteln: Über­steigt die Förderung insgesamt die Grenze von 60 Prozent der geförderten Ausgaben, wird der Zuschuss entsprechend reduziert.

Energieeffiziente Neubauten

Neubauten werden über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Um für Neubauten einen zins­vergüns­tigten KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100 000 Euro zu bekommen, müssen sie mindestens den Stan­dard „Effizienz­haus 40“ erreichen. Außerdem müssen sie bestimmte Anforderungen an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­zyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien einge­baut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150 000 Euro. Die Zinsen für den Neubau-Kredit der KfW sind gegen­über dem Markt­zins deutlich verbilligt.

Wohn­eigentum für Familien

Für Familien mit mindestens einem Kind, die ein Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen, gibt es besonders güns­tige Kredite von der KfW – seit dem 16. Oktober 2023 zu deutlich verbesserten Bedingungen. Je nach Größe der Familie und Gebäude­stan­dard liegt der Kredit­höchst­betrag bei 170 000 bis 270 000 Euro.

Die Antrag­stellenden dürfen aber nicht zu viel verdienen. Bei einer Familie mit einem Kind darf das zu versteuernde Haus­halts­einkommen 90 000 Euro im Jahr nicht über­steigen. Für das zweite und jede weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 10 000 Euro. Maßgeblich ist das durch­schnitt­lich zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antrag­stellung.

Die Anforderungen an das Gebäude und die Förderstufen entsprechen dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (siehe oben): Das Gebäude muss mindestens den Stan­dard „Effizienz­haus 40“ erreichen, bestimmte Anforderungen an die Treib­hausgas­emissionen im Gebäude­zyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien einge­baut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich die Kreditsumme.

Bis 100 000 Euro für Wohn­eigentum

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nach­haltig­keit. Dafür gibt es allerdings auch keine Tilgungs­zuschüsse.

Auch der Zins­satz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Da ein KfW-Kredit jedoch die Konditionen für den Bank­kredit verbessern kann, lohnt sich der KfW-Kredit eventuell dennoch, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.

Bis 50 000 Euro für den alters­gerechten Umbau

Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm alters­gerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antrag­steller. Auch für eine Verbesserung des Einbruch­schutzes kann der Förderkredit genutzt werden.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Einen Förderkredit bis 100 000 Euro gibt es zudem für Käufer von Genossen­schafts­anteilen für eine selbst genutzte Genossen­schafts­wohnung – und zwar sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungs­genossenschaft. Für das Darlehen gibt es einen Tilgungs­zuschuss in Höhe von 15 Prozent.

Antrag auf Fördermittel recht­zeitig stellen

Für fast alle Förderprogramme gilt: Die Förderung müssen Haus­besitzer meist beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kauf­vertrag unter­schrieben haben. Nur Planungs- und Beratungs­leistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben.

Eine Ausnahme gibt es bei der Heizungs­förderung. Antrag­stellende müssen hier bereits mit einer Fachfirma einen Leistungs- und Lieferungs­vertrag abge­schlossen haben. Die Beauftragung muss dann eine Bedingung enthalten, dass sie an die Zusage der Förderung geknüpft ist.

Diese Kredit­institute vergeben den KfW-Ergän­zungs­kredit

Seit März 2024 können Haus­eigentümer, die von der KfW oder dem Bafa einen Zuschuss für ihre energetische Sanierung bekommen, zusätzlich einen KfW-Ergän­zungs­kredit in Höhe von bis zu 120 000 Euro beantragen. Darlehens­nehmende müssen dafür ein Kredit­institut finden, das bereit ist, den KfW-Kredit „durch­zuleiten“.

Finanztest hat 33 Anbieter, die in unserer Über­sicht Darlehensbedingungen der Baufinanzierer im Februar 2024 angegeben haben, grund­sätzlich KfW-Kredite zu vermitteln, im April 2024 nach dem Ergän­zungs­kredit gefragt.

Ergebnis: Nur neun Banken und Kredit­vermittler bieten den Kredit an.

An diese Banken und Kredit­vermittler können sich Sanierungs­willige wenden

Folgende Banken vermitteln nach eigenen Angaben derzeit den KfW-Ergän­zungs­kredit (Stand April 2024):

  • Commerz­bank
  • Debeka
  • Ethik­bank
  • Frank­furter Sparkasse
  • Hamburger Sparkasse
  • PSD Bank Nord
  • Sparkasse KölnBonn.

Die Einführung planen:

  • Hypo­ver­eins­bank
  • 1822direkt

Von den befragten Kredit­vermitt­lern bieten diese Institute den Ergän­zungs­kredit an oder planen die Einführung:

  • Baufi24
  • Dr. Klein
  • Interhyp

Die Kredit­vermittler gaben an, Angebote der VR Bank Starn­berg, der Sparkasse Bayreuth, der Commerz­bank und der Investitions­bank Schleswig-Holstein zu vermitteln.

Die Vergabe ist meist an Bedingungen geknüpft

Fast alle Anbieter verknüpfen die Vergabe des Ergän­zungs­kredits an Bedingungen. Bei fast allen gilt eine Mindest­kreditsumme – meist in Höhe von 25 000 Euro. Nur die Debeka und die Sparkasse KölnBonn gaben keine Mindest­kreditsumme an. Auch weitere Einschränkungen machten diese beiden Institute nicht. Die meisten anderen Anbieter vermitteln den KfW-Kredit nur in Verbindung mit einem weiteren Darlehen der Bank.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2024 um 17:14 Uhr
    kfw-Kredit oder Bafa-Zuschuß

    Wie gesagt: Entweder gibt es für das komplette Haus den KfW-Kredit 261 oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen mit den Zuschüssen durch das Bafa gefördert.

  • peterm112 am 21.03.2024 um 15:33 Uhr
    kfw-Kredit oder Bafa-Zuschuß

    Danke liebes Warentest-Team,
    nach meiner Info wäre es auch bei einer Komplettsanierung möglich nur Bafa-Einzelmaßnahmen zu wählen. Die Frage zielte in dem Fall darauf ab, ob nun eine Parte KfW, die andere eben über Einzelmaßnahmen gehen könnte, oder ob es für das gesamte Objekt eine einheitliche Föder-Art geben muss?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2024 um 13:19 Uhr
    kfw-Kredit oder Bafa-Zuschuß

    @peterm112: Es gibt nur ein Entweder - Oder:
    Entweder wird das komplette Haus saniert. Dafür kann der KfW-Kredit 261 beantragt werden.
    Oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese werden mit Zuschüssen durch das Bafa gefördert.
    Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus (WEG) oder ein Einfamilienhaus handelt.

  • peterm112 am 19.03.2024 um 06:30 Uhr
    WEG unterschiedliche Förderungen möglich?

    Liebes SW-Team,
    muss man sich in einer WEG (bei der Sanierung eines kompletten Hauses sowie der Wohneinheiten) für eine gemeinsame Förderart entscheiden, oder könnte eine Partei einen Kredit+Tilgung über KfW, die andere einen Zuschuss über Bafa beantragen? Vielen Dank im Voraus.

  • akl200911 am 07.03.2024 um 12:19 Uhr
    Eigenleistungen von Privatpersonen

    Guten Tag nach Berlin,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort 👍🙂.
    Ich lese da ein vollumfängliches JA heraus. Die Einschränkungen sind meines Erachtens die, auf die man mit gesundem Menschenverstand auch so kommt.
    Freundliche Grüße
    Andreas Kleindienst