Für Bau, Kauf oder energetische Sanierung eines Hauses gibt es Fördermittel. Unser Rechner zeigt die aktuellen Konditionen – auch für die neue Heizungsförderung.
Das Wichtigste in Kürze
Wer ein Haus oder eine Wohnung baut, kauft oder saniert, kann verschiedene Förderungen bekommen. Einen Überblick über die Konditionen finden Sie unten in unserem Rechner: Das richtige Programm finden. Sanierungswillige können alternativ auch einen Steuerbonus bekommen.
Update [15.05.2024]: Ab Ende Mai Anträge auf Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser
Antragsberechtigung. Die KfW hat bekannt gegeben, dass Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern ab Ende Mai 2024 Anträge auf die neue Heizungsförderung stellen können. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind ab diesem Datum antragsberechtigt, vorausgesetzt es handelt sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Zuschüsse erst ab September. Auch Details zum weiteren Verfahren hat die KfW vor Kurzem veröffentlicht. So werden die Zuschüsse erst ab September 2024 ausgezahlt. Denn um die Nachweise, dass die Maßnahme durchgeführt wurde, einzureichen, müssen sich die Antragstellenden zunächst im Kundenportal der KfW identifizieren. Und dies ist erst ab September 2024 möglich, wie es auf der Website der KfW heißt.
Das richtige Programm finden
Für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses oder für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie können Hausbesitzer zinsvergünstigte Kredite bekommen, für die energetische Sanierung und den Einbau einer neuen Heizung auch Zuschüsse. Auch für klimafreundliche Neubauten gibt es zinsvergünstigte Kredite. Die Kredite vergibt die KfW über die Hausbank, Zuschüsse vergeben je nach Maßnahme das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder die KfW.
Kredite und Zuschüsse von KfW und Bafa
Wie hoch der Förderkredit und der Zuschuss im Einzelfall sind, hängt von der Art der Maßnahme ab. Unser Rechner gibt einen schnellen Überblick über Höchstbeträge, Laufzeiten, Zinssätze und Tilgungszuschüsse der Förderprogramme rund ums Bauen und Wohnen.
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Diese Maßnahmen werden gefördert
Die Fördergelder von KfW und Bafa gibt es für das Schaffen von Wohneigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren, für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum und für den altersgerechten Umbau.
Effizienzhaus dient als Maßstab
Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW-Bank den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist.
Der bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) höchste erreichbare Standard ist das KfW-Effizienzhaus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der niedrigste noch förderfähige Standard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienzhaus 85.
Förderung energetische Sanierung
Schwerpunkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplettsanierung oder für einzelne Maßnahmen. Für eine Komplettsanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen, einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle fördert das Bafa mit Zuschüssen. Für die neue Heizungsförderung ist die KfW zuständig.
Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen die Arbeiten meist von Fachleuten ausgeführt werden. In der Regel ist es deshalb sinnvoll, vorab einen Energie-Effizienz-Experten einzuschalten, selbst wenn das wie bei der Erneuerung der Heizung nicht zwingend Voraussetzung ist. Die Hälfte des Honorars zahlt das Bafa, höchstens aber 5 000 Euro.
Tipp: Welche Vorschriften Hauseigentümer bei der Sanierung einhalten müssen, zeigt unsere Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz.
Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierung
Am höchsten ist die Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, ist ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 37 500 Euro möglich. Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestandard („Worst Performing Building“), kann der Tilgungszuschuss bis 52 500 Euro betragen. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit. Die Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Tipp: Best-Practice-Beispiele finden Sie in unserem Artikel Modernisierung richtig anpacken.
Zuschüsse und Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel eine Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen oder eine neue Heizung, gibt es Zuschüsse. Die Heizungsförderung läuft über die KfW, die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen über das Bafa. Der Bafa-Zuschuss beträgt 15 Prozent der Kosten.
Ist ein individueller Sanierungsfahrplan (isFP) vorhanden, gibt es zusätzlich 5 Prozent. Höchstens förderfähig sind Ausgaben in Höhe von 30 000 Euro je Wohneinheit. Sie erhöhen sich auf 60 000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. Insgesamt sind also bis zu 12 000 Euro Zuschuss möglich.
Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten gibt es bei der KfW für selbstnutzende Wohneigentümer einen zinsverbilligten Ergänzungskredit in Höhe von bis zu 120 000 Euro. Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist ein Zuwendungsbescheid oder eine Zuschusszusage von der KfW oder vom Bafa.
Tipp: Bei der Suche nach der passenden Heizung hilft unser Ratgeber Heizung und Warmwasser. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, ist unser Test Luft-Wasser-Wärmepumpen hilfreich.
Energetische Sanierung mit Wohn-Riester
Seit Anfang 2024 kann auch das auf Riester-Verträgen angesparte Guthaben zur energetischen Sanierung selbst genutzter Wohnungen und Häuser eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und bestätigt, dass die Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen für die Förderung erfüllen.
Eine Entnahme ist auch möglich, wenn die Eigentümer die Heizungsförderung der KfW nutzen möchten. Dafür werden von den geltend gemachten Ausgaben nur die gewährten Zuschüsse abgezogen und nicht die Summe der geförderten Kosten. Das bestätigte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung gegenüber Finanztest.
Grundsätzlich gilt aber wie bei der Kombination mit anderen Fördermitteln: Übersteigt die Förderung insgesamt die Grenze von 60 Prozent der geförderten Ausgaben, wird der Zuschuss entsprechend reduziert.
Energieeffiziente Neubauten
Neubauten werden über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Um für Neubauten einen zinsvergünstigten KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100 000 Euro zu bekommen, müssen sie mindestens den Standard „Effizienzhaus 40“ erreichen. Außerdem müssen sie bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien eingebaut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150 000 Euro. Die Zinsen für den Neubau-Kredit der KfW sind gegenüber dem Marktzins deutlich verbilligt.
Wohneigentum für Familien
Für Familien mit mindestens einem Kind, die ein Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen, gibt es besonders günstige Kredite von der KfW – seit dem 16. Oktober 2023 zu deutlich verbesserten Bedingungen. Je nach Größe der Familie und Gebäudestandard liegt der Kredithöchstbetrag bei 170 000 bis 270 000 Euro.
Die Antragstellenden dürfen aber nicht zu viel verdienen. Bei einer Familie mit einem Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90 000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für das zweite und jede weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 10 000 Euro. Maßgeblich ist das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.
Die Anforderungen an das Gebäude und die Förderstufen entsprechen dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (siehe oben): Das Gebäude muss mindestens den Standard „Effizienzhaus 40“ erreichen, bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien eingebaut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich die Kreditsumme.
Bis 100 000 Euro für Wohneigentum
Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nachhaltigkeit. Dafür gibt es allerdings auch keine Tilgungszuschüsse.
Auch der Zinssatz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Da ein KfW-Kredit jedoch die Konditionen für den Bankkredit verbessern kann, lohnt sich der KfW-Kredit eventuell dennoch, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.
Bis 50 000 Euro für den altersgerechten Umbau
Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm altersgerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antragsteller. Auch für eine Verbesserung des Einbruchschutzes kann der Förderkredit genutzt werden.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Einen Förderkredit bis 100 000 Euro gibt es zudem für Käufer von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung – und zwar sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Für das Darlehen gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent.
Antrag auf Fördermittel rechtzeitig stellen
Für fast alle Förderprogramme gilt: Die Förderung müssen Hausbesitzer meist beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben.
Eine Ausnahme gibt es bei der Heizungsförderung. Antragstellende müssen hier bereits mit einer Fachfirma einen Leistungs- und Lieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Beauftragung muss dann eine Bedingung enthalten, dass sie an die Zusage der Förderung geknüpft ist.
Diese Kreditinstitute vergeben den KfW-Ergänzungskredit
Seit März 2024 können Hauseigentümer, die von der KfW oder dem Bafa einen Zuschuss für ihre energetische Sanierung bekommen, zusätzlich einen KfW-Ergänzungskredit in Höhe von bis zu 120 000 Euro beantragen. Darlehensnehmende müssen dafür ein Kreditinstitut finden, das bereit ist, den KfW-Kredit „durchzuleiten“.
Finanztest hat 33 Anbieter, die in unserer Übersicht Darlehensbedingungen der Baufinanzierer im Februar 2024 angegeben haben, grundsätzlich KfW-Kredite zu vermitteln, im April 2024 nach dem Ergänzungskredit gefragt.
Ergebnis: Nur neun Banken und Kreditvermittler bieten den Kredit an.
An diese Banken und Kreditvermittler können sich Sanierungswillige wenden
Folgende Banken vermitteln nach eigenen Angaben derzeit den KfW-Ergänzungskredit (Stand April 2024):
- Commerzbank
- Debeka
- Ethikbank
- Frankfurter Sparkasse
- Hamburger Sparkasse
- PSD Bank Nord
- Sparkasse KölnBonn.
Die Einführung planen:
- Hypovereinsbank
- 1822direkt
Von den befragten Kreditvermittlern bieten diese Institute den Ergänzungskredit an oder planen die Einführung:
- Baufi24
- Dr. Klein
- Interhyp
Die Kreditvermittler gaben an, Angebote der VR Bank Starnberg, der Sparkasse Bayreuth, der Commerzbank und der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu vermitteln.
Die Vergabe ist meist an Bedingungen geknüpft
Fast alle Anbieter verknüpfen die Vergabe des Ergänzungskredits an Bedingungen. Bei fast allen gilt eine Mindestkreditsumme – meist in Höhe von 25 000 Euro. Nur die Debeka und die Sparkasse KölnBonn gaben keine Mindestkreditsumme an. Auch weitere Einschränkungen machten diese beiden Institute nicht. Die meisten anderen Anbieter vermitteln den KfW-Kredit nur in Verbindung mit einem weiteren Darlehen der Bank.
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Wie gesagt: Entweder gibt es für das komplette Haus den KfW-Kredit 261 oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen mit den Zuschüssen durch das Bafa gefördert.
Danke liebes Warentest-Team,
nach meiner Info wäre es auch bei einer Komplettsanierung möglich nur Bafa-Einzelmaßnahmen zu wählen. Die Frage zielte in dem Fall darauf ab, ob nun eine Parte KfW, die andere eben über Einzelmaßnahmen gehen könnte, oder ob es für das gesamte Objekt eine einheitliche Föder-Art geben muss?
@peterm112: Es gibt nur ein Entweder - Oder:
Entweder wird das komplette Haus saniert. Dafür kann der KfW-Kredit 261 beantragt werden.
Oder es werden einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese werden mit Zuschüssen durch das Bafa gefördert.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus (WEG) oder ein Einfamilienhaus handelt.
Liebes SW-Team,
muss man sich in einer WEG (bei der Sanierung eines kompletten Hauses sowie der Wohneinheiten) für eine gemeinsame Förderart entscheiden, oder könnte eine Partei einen Kredit+Tilgung über KfW, die andere einen Zuschuss über Bafa beantragen? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag nach Berlin,
herzlichen Dank für Ihre Antwort 👍🙂.
Ich lese da ein vollumfängliches JA heraus. Die Einschränkungen sind meines Erachtens die, auf die man mit gesundem Menschenverstand auch so kommt.
Freundliche Grüße
Andreas Kleindienst