Die Fördergelder von KfW und Bafa gibt es für das Schaffen von Wohneigentum, das energiesparende Bauen und Sanieren, für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum und für den altersgerechten Umbau.
Effizienzhaus dient als Maßstab
Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW-Bank den sogenannten Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist.
Der bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) höchste erreichbare Standard ist das KfW-Effizienzhaus 40. Es verbraucht 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der niedrigste noch förderfähige Standard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienzhaus 85.
Förderung energetische Sanierung
Schwerpunkt der staatlichen Förderung ist die energetische Sanierung. Die Mittel gibt es entweder für eine Komplettsanierung oder für einzelne Maßnahmen. Für eine Komplettsanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen, einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle fördert das Bafa mit Zuschüssen. Für die neue Heizungsförderung ist die KfW zuständig.
Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen die Arbeiten meist von Fachleuten ausgeführt werden. In der Regel ist es deshalb sinnvoll, vorab einen Energie-Effizienz-Experten einzuschalten, selbst wenn das wie bei der Erneuerung der Heizung nicht zwingend Voraussetzung ist. Die Hälfte des Honorars zahlt das Bafa, höchstens aber 5 000 Euro.
Tipp: Welche Vorschriften Hauseigentümer bei der Sanierung einhalten müssen, zeigt unsere Übersicht zum Gebäudeenergiegesetz.
Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierung
Am höchsten ist die Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn der Energiebedarf danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, ist ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150 000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 37 500 Euro möglich. Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestandard („Worst Performing Building“), kann der Tilgungszuschuss bis 52 500 Euro betragen. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit. Die Kreditnehmer müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Tipp: Best-Practice-Beispiele finden Sie in unserem Artikel Modernisierung richtig anpacken.
Zuschüsse und Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel eine Wärmedämmung, die Erneuerung der Fenster und Türen oder eine neue Heizung, gibt es Zuschüsse. Die Heizungsförderung läuft über die KfW, die Förderung anderer Effizienzmaßnahmen über das Bafa. Der Bafa-Zuschuss beträgt 15 Prozent der Kosten.
Ist ein individueller Sanierungsfahrplan (isFP) vorhanden, gibt es zusätzlich 5 Prozent. Höchstens förderfähig sind Ausgaben in Höhe von 30 000 Euro je Wohneinheit. Sie erhöhen sich auf 60 000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird. Insgesamt sind also bis zu 12 000 Euro Zuschuss möglich.
Zur Finanzierung der verbleibenden Kosten gibt es bei der KfW für selbstnutzende Wohneigentümer einen zinsverbilligten Ergänzungskredit in Höhe von bis zu 120 000 Euro. Voraussetzung für den Ergänzungskredit ist ein Zuwendungsbescheid oder eine Zuschusszusage von der KfW oder vom Bafa.
Tipp: Bei der Suche nach der passenden Heizung hilft unser Ratgeber Heizung und Warmwasser. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, ist unser Test Luft-Wasser-Wärmepumpen hilfreich.
Energieeffiziente Neubauten
Neubauten werden über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert. Um für Neubauten einen zinsvergünstigten KfW-Kredit in Höhe von bis zu 100 000 Euro zu bekommen, müssen sie mindestens den Standard „Effizienzhaus 40“ erreichen. Außerdem müssen sie bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien eingebaut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich der Kredit auf bis zu 150 000 Euro. Die Zinsen für den Neubau-Kredit der KfW sind gegenüber dem Marktzins deutlich verbilligt.
Neugebautes Wohneigentum für Familien
Für Familien mit mindestens einem Kind, die ein Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen, gibt es besonders günstige Kredite von der KfW. Je nach Größe der Familie und Gebäudestandard liegt der Kredithöchstbetrag bei 170 000 bis 270 000 Euro.
Die Antragstellenden dürfen aber nicht zu viel verdienen. Bei einer Familie mit einem Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90 000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für das zweite und jede weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 10 000 Euro. Maßgeblich ist das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung.
Die Anforderungen an das Gebäude und die Förderstufen entsprechen dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (siehe oben): Das Gebäude muss mindestens den Standard „Effizienzhaus 40“ erreichen, bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen und es darf keine Heizung auf Basis fossiler Energien eingebaut sein. Ist das Haus zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, erhöht sich die Kreditsumme.
Kauf von Bestandsimmobilien
Ebenfalls an Familien richtet sich das Programm „Jung kauft Alt“, mit dem die KfW den Kauf bestehender Immobilien mit schlechter Energieeffizienz fördert. Je nach Zahl der Kinder beträgt die maximale Kreditsumme 150 000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist auch hier, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei einer Familie mit einem Kind nicht mehr als 90 000 Euro beträgt, für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um 10 000 Euro. Außerdem muss das Haus in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein und innerhalb der nächsten viereinhalb Jahre energetisch so umfassend saniert werden, dass es anschließend mindestens dem Standard „Effizienzhaus 70 EE“ entspricht. Weitere wichtige Einschränkung: Die Antragsteller dürfen nicht bereits das frühere Baukindergeld bekommen oder das Programm „Wohneigentum für Familien“ in Anspruch genommen haben.
Bis 100 000 Euro für Wohneigentum
Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen fördert die KfW mit bis zu 100 000 Euro Kredit. Anders als bei den Förderprogrammen für das energetische Bauen und Sanieren gibt es hier keine besonderen Anforderungen an die Energieeffizienz oder an die Nachhaltigkeit. Dafür gibt es allerdings auch keine Tilgungszuschüsse.
Auch der Zinssatz ist auf den ersten Blick oft wenig attraktiv. Da ein KfW-Kredit jedoch die Konditionen für den Bankkredit verbessern kann, lohnt sich der KfW-Kredit eventuell dennoch, wie unser KfW-Vergleichsrechner zeigt.
Bis 50 000 Euro für den altersgerechten Umbau
Attraktiv dagegen sind die Zinsen im Programm altersgerecht Umbauen der KfW. Hier gibt es für den Abbau von Barrieren bis zu 50 000 Euro Kredit, und zwar unabhängig vom Alter der Antragsteller. Auch für eine Verbesserung des Einbruchschutzes kann der Förderkredit genutzt werden.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Einen Förderkredit bis 100 000 Euro gibt es zudem für Käufer von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung – und zwar sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Für das Darlehen gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent.
Antrag auf Fördermittel rechtzeitig stellen
Für fast alle Förderprogramme gilt: Die Förderung müssen Hausbesitzer meist beantragen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben haben. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen sie bereits vorab in Anspruch genommen haben.
Eine Ausnahme gibt es bei der Heizungsförderung. Antragstellende müssen hier bereits mit einer Fachfirma einen Leistungs- und Lieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Beauftragung muss dann eine Bedingung enthalten, dass sie an die Zusage der Förderung geknüpft ist.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@rafter27: Den Steuerbonus gibt es grundsätzlich für die Maßnahmen, für die es auch einen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Darin sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Klimageräte als Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig. Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_pruef_effizienznachweis.html
Guten Tag,
Top Artikel. Leider kann ich nicht 100% erkennen/herauslesen, ob neben reiner Wärmepumpen auch ein Steuerbonus bei Einbau moderner Klimaanlagegeräte durch einen Fachbetrieb profitieren (im privaten Haus, Eigennutzung, keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung).
Die Arbeitskosten sind absetzbar. Mich interessiert aber, ob die gesamte Rechnung (bei uns immerhin 2 Außengeräte, 4 Innengeräte - alles modernste Daikin - inkl. Einbaukosten/Einrichtung und Verifizierung durch Fachbetrieb) von dem Steuerbonus profitieren, der hier für Wärmepumpen erreicht werden kann.
Wir haben eine Pelletheizung, nutzen die Klimaanlage aber als effizintere Übergangsheizung im Frühling und Herbst. Im Endeffekt ist jede Klimaanlage eine Wärmepumpe.... Ich kann dazu leider nichts direkt online finden, außer den üblichen Handwerkerkosten, die absetzbar sind. Vielen lieben Dank! Max S
Danke, aber meine Fragen sind damit leider nur unvollständig beantwortet.
a) Mir ist weiterhin unklar, ob ich mit dem Heizungsinstallateur besser einen Lieferungs-Vertrag oder einen Leistungs-Vertrag abschließen soll - oder sogar beides?
Was ist das der Unterschied? Unter welchen Bedingungen braucht man was?
b) Eine Kreditaufnahme beeinflusst ja m.E. den SCHUFA-Score.
Ich nehme also einen KfW-Ergänzungskredit für die Wärmepumpe auf.
Dafür bekomme ich einen bestimmten Zinssatz von der KfW.
Dieser Kredit wird doch sicher an die SCHUFA gemeldet, oder?
Verschlechtert der dort meinen Score?
Als nächstes nehme ich einen KfW-Ergänzungskredit für die Dachsanierung auf.
Bekomme ich dann den gleichen Zinssatz wie beim 1. Kredit für die Wärmepumpe?
Oder verlangt die KfW dafür einen höheren Zinssatz, weil ja mein Score durch den 1. Kredit schlechter geworden ist?
Und dann noch ein Ergänzungskredit für die Fenster - wird der Zinssatz noch schlechter, weil ja 2 Kredite bei der SCHUFA stehen?
@Tha15: Zur Frage 1) Die Konditionen legt die KfW fest, nicht die durchleitende Bank. Die aktuelle Konditionen werden in unserem Rechner angezeigt.
Zur Frage 2) Die durchleitende Bank prüft die Kreditwürdigkeit. Alle Kredite müssen bedient werden können. Einen Anspruch auf den Kredit gibt es nicht.
Hallo TEST-Team,
danke sehr für die Antwort.
Verstehe ich Sie richtig, dass es egal ist, ob man einen Leistungs- oder einen Lieferungsvertrag abschließt und dass es ebenso egal is, ob eine auflösende oder aufschiebende Bedingung?
meine Frage bezieht sich ausschließlich die Konditionen des "reinen" KfW-Ergänzungskredits -nicht auf eventuelle Bedingungen der durchleitenden Bank.
1.) Leitet die durchleitende Bank wirklich nur durch?
Oder nimmt diese auch Einfluss auf die Konditionen?
Wer legt diese fest?
Bestimmt die KfW den Zinssatz, den man letztendlich bekommt oder hängt er auch davon ab, welche Bank man auswählt?
2.) Verschlechtert sich der Zinssatz, wenn man für verschiedene Einzelmaßnahmen (z.b. Heizung, Fenster, Dach, Dämmung) jeweils einen eigenen Ergänzungskredit in Anspruch nimmt? Verschlechtert das den SCHUFA-Score?
Soll man besser alles in einen einzigen großen Ergänzungskredit packen, auch wenn die Maßnahmen zeitlich getrennt (z.B. über 2 Jahre) umgesetzt werden?